Das deutsche Waffengesetz im Überblick
Das deutsche Waffengesetz, WaffG, gibt an, welche Schusswaffen in Deutschland erlaubnisfrei oder verboten sind. Dazu ist das Waffengesetz in mehrere Abschnitte unterteilt, die nicht nur das Thema Waffen, sondern auch die Frage nach der Munition behandeln.
Warum gibt es das deutsche Waffengesetz
Das Waffenrecht ist entscheidend für die innere Sicherheit eines Landes. Daher wird damit strikt geregelt, wer mit welchen Waffen umgehen darf. Das ursprüngliche Gesetz von 1976 wurde seitdem mehrmals verändert. 2003 wurde es in zwei neue Gesetze aufgespalten: das Waffengesetz und das Beschussgesetz.
Im Waffengesetz sind die Bedingungen für den Erwerb, Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition festgelegt. Dagegen konzentriert sich das Beschussgesetz auf die Produktsicherheit der Waffen und Munition.
2009 kam dann die letzte Änderung des deutschen Waffengesetzes. Sie war eine direkte Reaktion auf den tragischen Amoklauf in Winnenden, bei dem ein 17-jähriger fünfzehn Menschen in einer Schule mit der Waffe seines Vaters tötete.
Als Konsequenz dieser schrecklichen Ereignisse wurden umfangreiche Änderungen am Waffenrecht vorgenommen. Nun haben die Waffenbehörden die Befugnis, die Eignung von Waffeninhabern kontinuierlich zu prüfen, anstatt wie zuvor nur alle drei Jahre. Zudem wurde die Altersgrenze für die Verwendung großkalibriger Waffen angehoben.
Inhalt des deutschen Waffengesetzes
Inhaltlich gliedert sich das derzeit gültige deutsche Waffengesetz in folgende Abschnitte:
Abschnitt 1 WaffG | Allgemeine Bestimmungen zu Waffen |
Abschnitt 2 WaffG | Voraussetzungen für eine Waffen-, bzw. Munitionserlaubnis |
Abschnitt 3 WaffG | Sonstige Vorschriften |
Abschnitt 4 WaffG | Straf- und Bußgeldvorschriften |
Abschnitt 5 WaffG | Ausnahmen im Waffengesetz |
Abschnitt 6 WaffG | Übergangsvorschriften |
Abschnitt 1 des Waffengesetzes
Gemäß § 1 des deutschen Waffengesetzes fallen unter den Begriff „Waffe“ zwei Hauptkategorien:
- Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände.
- Tragbare Gegenstände, die entweder explizit für den Angriff oder die Verteidigung gegen Menschen konzipiert sind – wie etwa Hieb- und Stoßwaffen – oder die dazu geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit eines Menschen zu beeinträchtigen.
In § 2 steht, wer berechtigt ist, eine Waffe samt Munition zu führen. Das dürfen nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine entsprechende Erlaubnis in Form eines Waffenscheins besitzen.
Aber das Gesetz berücksichtigt auch Spezialfälle: So dürfen laut § 3 Jugendliche im Zuge ihrer Ausbildung ebenfalls mit Waffen umgehen.
Abschnitt 2: Umgang mit Waffen oder Munition
Der zweite Abschnitt im deutschen Waffengesetz ist in mehrere Unterabschnitte unterteilt. Im Unterabschnitt 1 werden die Kriterien zum Tragen einer Waffe aufgelistet. Zu diesen gehören:
- Die Vollendung des 18. Lebensjahres
- Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (§ 5 und § 6)
- Ein Sachkundenachweis (§ 7).
- Eine plausible Begründung, warum die Erlaubnis zum Führen einer Waffe erteilt werden sollte. (Jäger, Sportschützen, § 8).
- Vorlage einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro.
Dabei benennt der 5. Paragraf genau, welche Personen keine Waffe führen dürfen:
- Personen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (wenn die Verurteilung nicht 10 Jahre zurückliegt).
- Personen, bei denen die Annahme besteht, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden könnten.
- Personen, bei denen der Verdacht besteht, sie könnten die Waffe für Dritte kaufen.
Keine Waffe besitzen darf: Wer geschäftsunfähig, alkohol- oder drogenabhängig ist oder aus anderen Gründen ungeeignet für den verantwortungsvollen Umgang mit einer Waffe erscheint (§ 6).
Abschnitt 2: Unterabschnitt 2 im deutschen Waffengesetz
Weitere wichtige Punkte des deutschen Waffengesetzes werden in den Paragrafen 10 bis 12 behandelt.
Paragraf 10
- 10 konzentriert sich auf die Waffenbesitzkarte, die den Besitz, jedoch nicht das Führen einer Waffe erlaubt. Das Führen einer Waffe im öffentlichen Raum ist durch den Waffenschein geregelt, wobei zwischen dem großen und dem kleinen Waffenschein unterschieden wird. Während der große Waffenschein das Führen einer geladenen Schusswaffe erlaubt, dürfen mit einem kleinen Waffenschein nur bestimmte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen am Körper getragen werden.
Paragraf 11
Den internationalen Kontext behandelt § 11 des deutschen Waffengesetzes: Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und in Deutschland, die eine Waffe tragen möchten. Hier ist insbesondere der Unterschied zwischen dem Mitbringen einer Waffe aus einem anderen EU-Land und dem Verbringen einer Waffe innerhalb Deutschlands entscheidend.
Paragraf 12
- 12 des Waffengesetzes befasst sich mit den Szenarien, in denen jemand ohne Waffenbesitzkarte eine Waffe nutzen darf. Das ist möglich, wenn:
- Bereits eine Waffenbesitzkarte für eine andere Waffe ausgestellt wurde und die neue Waffe den gleichen Zweck erfüllt.
- Vorübergehend die Waffe einer anderen Person transportiert oder gelagert werden soll.
- Die Waffe für eine andere Person erworben wurde, die diese derzeit aber nicht übernehmen kann (Krankenhaus, Urlaub).
- Waffen, die kurzfristig auf einem Schießplatz benutzt werden.
Außerdem sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Waffe auf eine Reise gemäß § 32 mitgenommen wird.
Abschnitt 2: die Unterabschnitte 3 bis 7 im deutschen Waffengesetz
In Unterabschnitt 3 werden spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen wie Jäger, Sportschützen und Mitglieder von Schützenverbänden festgelegt. Auch der Erbschaftsfall wird in diesem Abschnitt thematisiert.
Unterabschnitt 4 konzentriert sich auf Ausnahmen für spezielle Zwecke wie die Waffenherstellung, den Waffenhandel, den Betrieb von Schießstätten und Security-Firmen.
Im Unterabschnitt 5 wird die Mitnahme oder Verbringung von Waffen in oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes geregelt. Dies ist besonders für Personen, die international reisen oder Waffen für bestimmte Aktivitäten außerhalb Deutschlands benötigen relevant.
Unterabschnitt 6 legt fest, unter welchen Bedingungen eine Waffe überlassen oder gehandelt werden darf. Zusätzlich wird in § 38 klargestellt, dass stets der Personalausweis und gegebenenfalls der Jagdschein oder ein anderer Nachweis mitgeführt werden müssen.
Zuletzt behandelt Unterabschnitt 7 die Themen verbotene Waffen und Waffenverbote. Hier wird geregelt, wie mit besonders gefährlichen Waffen oder Personen, denen der Waffenbesitz untersagt ist, umzugehen ist.
Welche Waffen sind laut deutschem Waffengesetz verboten?
Nach § 42a des deutschen Waffengesetzes (WaffG) gibt es ein Führverbot für bestimmte Arten von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen. Dieses Führverbot betrifft insbesondere Anscheinswaffen und Hieb- und Stoßwaffen.
- Anscheinswaffen ähneln äußerlich einer Feuerwaffe. Hierzu zählen Softairwaffen. Darüber hinaus fallen auch Nachbildungen von Schusswaffen sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen unter dieses Verbot.
- Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf verletzen. Dazu gehören beispielsweise Kampfmesser und Teleskopschlagstöcke.
- Das Verbot gilt auch für Einhandmesser, bei denen die Klinge einhändig feststellbar ist, sowie für feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Was ist der Unterschied zwischen dem kleinen und großen Waffenschein laut Deutschem Waffengesetz?
Neben der Verwendung von Waffen und Munition behandelt das deutsche Waffengesetz zudem auch noch zwei Arten von Waffenscheinen: den „kleine Waffenschein“ und den „große Waffenschein“. Beide erlauben das Führen von Waffen, jedoch unterscheiden sie sich in den Anforderungen und den Arten von Waffen.
Kleiner Waffenschein:
- Erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der Prüfkennzeichnung nach dem Beschussgesetz (PTB-Kennzeichen) unterliegen.
- Mit dem kleinen Waffenschein dürfen Sie diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen.
- Ohne den Schein dürfen Sie diese nur auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen vier Wänden haben.
- Für den Erwerb des kleinen Waffenscheins müssen Sie laut deutschem Waffengesetz mindestens 18 Jahre alt sein und die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen.
- Ein Bedürfnis oder Sachkundenachweis ist im Gegensatz zum großen Waffenschein nicht erforderlich.
Großer Waffenschein:
- Erlaubt das Führen von scharfen Schusswaffen.
- Mit diesem Schein darf die Waffe geladen und griffbereit in der Öffentlichkeit geführt werden. Dies ist normalerweise für Privatpersonen in Deutschland eine sehr seltene Ausnahme und wird nur in speziellen Fällen genehmigt.
- Der Erwerb eines großen Waffenscheins ist mit weitaus strengeren Auflagen verbunden als das beim kleinen Waffenschein der Fall ist.
- Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und neben der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit auch ein besonderes Bedürfnis sowie Sachkunde nachweisen.
- Zudem sind oft weitere Genehmigungen und Versicherungen erforderlich.
Wie werden Verstöße gegen das deutsche Waffengesetz geahndet?
Verstöße gegen das deutsche Waffengesetz können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt werden und Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen mit sich bringen. Die Gesetzesverstöße umfassen nicht nur den unerlaubten Besitz und Umgang mit Waffen und Munition, sondern auch die fachgerechte Aufbewahrung und das Vorhandensein notwendiger Dokumente. Beispielhafte Ordnungswidrigkeiten sind der Erwerb von erlaubnisfreien Waffen durch Minderjährige oder das Führen von SRS-Waffen ohne kleinen Waffenschein. Das Bußgeld kann zwischen 50 und 10.000 Euro liegen, abhängig von der Art des Verstoßes.
Das Führen einer Waffe ohne Erlaubnis wird als Straftat betrachtet und kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Separat davon gilt, dass das Nichtvorzeigen von gültigen Ausweispapieren bei einer Kontrolle zur Beschlagnahme der Waffe führt. Handelt es sich um ein einmaliges Vorkommen, wird dies als Ordnungswidrigkeit behandelt. Mehrmalige Verstöße dieser Art können jedoch auch als Straftat angesehen werden.
Überblick und Eckpunkte des deutschen Waffengesetzes: Was Sie wissen sollten
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt den Erwerb, Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition in Deutschland. Es wurde ursprünglich 1976 eingeführt und zuletzt 2009, als Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden, überarbeitet. Das Gesetz ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, die von allgemeinen Bestimmungen zu speziellen Voraussetzungen, Straf- und Bußgeldvorschriften bis hin zu Übergangsvorschriften reichen.
Die Gesetzgebung legt klare Voraussetzungen für den Besitz einer Waffe fest, darunter das Mindestalter von 18 Jahren und das Vorlegen eines Sachkundenachweises. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Personengruppen wie Jäger, Sportschützen und in der Ausbildung befindliche Jugendliche. Zusätzlich werden im Waffengesetz auch Spezialfälle und Ausnahmeregelungen behandelt, etwa für den internationalen Kontext.
Das Waffengesetz listet auch verbotene Waffen auf und erlaubt den Behörden, die Eignung von Waffeninhabern regelmäßig zu prüfen. Insgesamt möchte der Gesetzgeber mit dem deutschen Waffengesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen sicherstellen und so die innere Sicherheit des Landes gewähren.